Beim Neubau und Verkauf einer Immobilie wird der Energieausweis benötigt
Der Energieverbrauch einer Immobilie oder einer Wohnung wird durch den Energieausweis angezeigt und ist eine Verbindlichkeit bei Neubauten, eine Grundbasis für Sanierungen und beim späteren Verkauf des Objektes.
Hausbesitzer können zwischen zwei unterschiedlichen Arten des Ausweises selektieren. Die Berechnung beim Bedarfsausweis beruht auf festgelegten Normen und einer technischen Untersuchung der Immobilie. In den Verbrauchsausweis fließt der tatsächliche Verbrauch der Energie seit den letzten Jahren.
Der Energieausweis liefert eine gute Zusammenfassung über den Energieverbrauch der Immobilie. Allerdings sind die dort beschriebenen Werte nicht immer leicht verständlich.
Neben den Bestimmungen zum Energieausweis sind in der Energieeinsparverordnung (EnEv) noch weitere Vorschriften enthalten, die unbedingt bei Hausbesitzern und Verkäufern von Immobilien Beachtung finden sollten. Die Regelungen der EnEv sind für alle Hauseigentümer zwingend.
Manche Irrtümer hinsichtlich der EnEv halten sich hartnäckig. Die Regelungen der Energieeinsparverordnung sollten nicht ignoriert werden. Empfindliche Bußgelder werden bei Verstoß erteilt. Für die Gesetzesumsetzung werden permanente Stichprobenkontrollen durch die Behörden durchgeführt. Hierbei werden die Energieausweise und die Inspektionsberichte kontrolliert.
Die Sanierung einer Immobilie kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden. Es muss nur saniert werden, wenn die Maßnahmen sich rentieren. Die notwendigen Maßnahmen für Einsparungen müssen in einer angemessenen Zeitspanne erwirtschaftet werden können.
Welcher Energieausweis ist richtig?
Bei der Ausstellung eines Energieausweises wird zwischen einem bedarfsorientiertem und einen verbrauchsorientiertem Bedarfsausweis differenziert.
Der Verbrauchsausweis dient zur Orientierung an die tatsächlichen Verbrauchsdaten in der Vergangenheit. Er wird immer für das ganze Haus erstellt und nicht für einzelne Wohnungen. Längere Leerstände, lokale Wetterverhältnisse und einzelne Abrechnungszeiträume werden ebenfalls berücksichtigt.
Der Verbrauchsausweis ist allgemein für Mehrfamilienhäuser mit wenigstens fünf Wohneinheiten und alle Wohnhäuser, die bereits die Verordnung des Wärmeschutzes von 1977 beinhalten zulässig. Ein Verbrauchsausweis ist nicht für unsanierte Immobilien mit höchstens vier Wohneinheiten legitim. Hier ist ein Bedarfsausweis notwendig.
Der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes wird durch ein technisches Gutachten für den Bedarfsausweis ermittelt. Als Basis dienen bauliche Gesichtspunkte wie Fensterqualität, Heizungsanlage und Dämmung. Eine obligatorische Ausstellung erfolgt bei Neubauten. Er ist nur für Immobilien verpflichtend, die nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 umsetzen und weniger als fünf Wohneinheiten besitzen.
Der Bedarfsausweis enthält die Daten vom Endenergiebedarf und primären Energiebedarf. Ist der Wert des Primärenergiebedarfs höher als der Endenergiebedarf, wird von einem kaum umweltfreundlichen Energieträger ausgegangen. Dieser Ausweis enthält eine Zahl zum wirklichen Energieverbrauch.
Der Energieausweis wird in Effizienzklassen eingeteilt und ähnelt der Skala bei elektronischen Geräten. Passivhäuser werden als Passiv A+ Label eingestuft und alte sowie nicht gedämmte Immobilien können sogar das rote H-Label bekommen.